Arbeitserlaubnis
Ausländer dürfen in Bereichen, die vornehmlich den Thais vorbehalten sind nicht arbeiten, dazu gehören vor allem handwerkliche Berufe.
Die Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber beantragt. Die Arbeitserlaubnis gilt nur für die Provinz, in der der Antrag gestellt wurde. Die Firma muss genau begründen, warum sie für diese Tätigkeit einen Ausländer benötigt. Eine Firma, die einen Ausländer einstellt, muss normalerweise über ein Kapital von mindestens 2.Mill. THB verfügen und ca. 4 inländische Angestellte haben.
Folgende Dokumente sind notwendig für eine Arbeitserlaubnis:
• Antragsformular
• Kopie vom Reisepass
• Bilanz oder Steuerbescheid der Firma
• Begründung für die Einstellung des Ausländers
• Dokumente der beruflichen Qualifikation des Ausländers
• Paßbilder
Mit der Arbeitserlaubnis kann dann ein Visum (Non-Immigrant-B) beantragt werden. Dieses Visum ist meist 1 Jahr gültig und kann später auch von der Immigration Behörde verlängert werden. Übblicherweise müssen Sie sich alle 90 Tage bei dieser Behörde melden.
Bitte beachten Sie, dass bei Ausreisen aus Thailand eine RE-Entry Permit notwendig ist. Diese RE-Entry Permit bekommen Sie ebenfalls von der Immigrationsbehörde.